AGB - RecyclingHuber

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
1.       Geltungsbereich
 
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Palettenhuber GmbH (nachfolgend: Recyclinghuber) zu ihren Kunden in Bezug auf sämtliche zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Recyclinghuber erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB und der Entsorgungskonzepte "Kleintransporte" und "Grosstransporte". Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil des zwischen Recyclinghuber und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages, so dass mit der Bestellung von Dienstleistungen, Verkauf oder Kauf von Waren, die AGB als angenommen gelten. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von Recyclinghuber ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
 

 
2.       Offerten und Preise
 
Offerten von Recyclinghuber sind nur schriftlich nachweisbarer Form gültig. Mündliche Offerten sowie nachträgliche Anpassungen von Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlich nachweisbaren Bestätigung. Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
 
Offerierte Verkaufspreise unserer Produkte und Waren verstehen sich exklusive der gesetzlichen MWST, Transportkosten, Zoll- und andere Gebühren, sofern dies nicht ausdrücklich erwähnt ist oder sich aus vereinbarten Incoterms ergibt.
 
Offerierte Kaufpreise für den Ankauf von Produkten und Waren von Kunden sind nur bei Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und -Termine verbindlich. Im Falle verspäteter Lieferungen bleibt die Anpassung der Ankaufspreise entsprechend den Preisentwicklungen für das offerierte Material vorbehalten. Angegebene Preise auf der Webseite von Recyclinghuber stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar – diese sind als Richtlinie für den Kunden und als Einladung zur Offertenstellung zu verstehen.
 

 
3.       Fälligkeit und Verzug
 
Vorbehältlich abweichender Vereinbarungen sind Rechnungen von Recyclinghuber innert 30 Tagen ab Lieferdatum fällig und zu bezahlen, respektive sind Gutschriften innert 30 Tagen zu verbuchen. Allfällige Einwände gegen eine Rechnung sind vom Kunden vorab der Bezahlung oder Ablauf der erwähnten Zahlungsfrist schriftlich nachweisbar zu erheben. Erfolgen innert dieser Frist keine Einwände, gilt die Rechnung oder Gutschrift als vom Kunden genehmigt.
 
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden wird der gesetzliche Verzugszins geschuldet.


 
4.       Ankauf und Annahme von Material durch Recyclinghuber
 
Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Erfüllungsort an der Betriebstätte Recyclinghuber, Mühlemattstrasse 16, in 4112 Bättwil.
 
Eigentum, Nutzen und Gefahr an dem angelieferten oder durch Recyclinghuber abgeholten Material geht mit der Annahme an der Betriebsstätte von Recyclinghuber über. Im Falle der Vereinbarung abweichender Incoterms oder Bestimmungen, erfolgt die Annahmeprüfung dennoch in der Betriebstätte von Recyclinghuber.
 
Recyclinghuber steht das Recht zu, angekauftes Material eingehend zu prüfen. Im Falle von Mängeln und/oder Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Qualität, Beschaffenheit oder Quantität kann Recyclinghuber die Annahme verweigern oder wahlweise eine Preisminderung gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
 
Massgebend für die Beurteilung des angekauften Materials sind Empfangsgewicht/-menge und die empfangene Qualität wie von Recyclinghuber nach erfolgter Annahmeprüfung festgestellt.
 

 
5.       Verkauf von Material durch Recyclinghuber
 
Der Verkauf von Material durch Recyclinghuber erfolgt «ab Werk»/»Ex Works» gem. Incoterms 2010, sofern nicht schriftlich nachweisbar ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
Liefert Recyclinghuber das Material an den Kunden, so ändert dies nichts am Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr auf den Kunden bei Bereitstellung zum Transport «ab Werk»/»Ex Works» durch Recyclinghuber.
 
Das Eigentum an dem von Recyclinghuber an den Kunden verkauften Materials geht erst im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf diesen über. Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register bleibt vorbehalten.
 
Verkauftes Material ist als mängelfrei genehmigt anzusehen, sofern nicht innert einer Frist von einem Tag nach Empfang oder Abholung eine schriftlich nachweisbare Mängelrüge durch den Kunden bei Recyclinghuber eingegangen ist.
 

 
6.       Liefer- und Abholbedingungen
 
Betreffend Preise, Kosten und deren Berechnungsgrundlagen unserer Dienstleistungen, inkl. Entsorgung, ist das Entsorgungskonzept für «Kleintransporte» sowie «Grosstransporte» massgebend und versteht sich als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
 
Liefertermine- und Zeiten definieren sich nach individueller Vereinbarung. Für das Modul «Sammeltour» bestimmt sich Liefertermin- und Zeit ausschliesslich nach der Verfügbarkeit von Recyclinghuber.
 
Liefertermine- und Zeiten sind als ungefähre Richtwerte zu betrachten. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen Recyclinghuber wegen Verzögerungen der Leistungen zu erheben. Der Kunde haftet für die taugliche Zufahrt und informiert Recyclinghuber vorgängig entsprechend.

Gemietete/Geliehene oder sonst wie durch Recyclinghuber zur Verfügung gestellte Gebinde (Boxen, Mulden, BigBags, etc.), sind ausschliesslich für die Lagerung/Sammlung von gem. dem Entsorgungskonzept zulässigen Abfallarten zu verwenden.
 
Bei unberechtigter Annahmeverweigerung oder Abwesenheit des Kunden am bestellten / vereinbarten Termin, werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

 
7.       Haftung
 
Der Kunde haftet für Schäden der Mulden oder der Container, die sich in seinem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz befinden.
 
Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund ungenügender Abklärungen und Aufklärungen entstehen (insbesondere Objektzufahrt, Tragfähigkeit des Untergrundes, Aufladungsmöglichkeiten, fehlende Unterlagen, um Boden zu schützen, ungenügende Einweisung durch Kunde, etc.).
 
Allfällige notwendige Bewilligungen, um Mulden oder Container bereitzustellen, ist Sache des Kunden.
 
Das Überfüllen der Mulden oder der Container ist verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Kunde.
 
Recyclinghuber haftet unabhängig von der Haftungsgrundlage für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, im Zusammenhang mit verkauften Produkten und/oder Dienstleistungen. Im Übrigen sei jede Haftung gegenüber Recyclinghuber unabhängig von der Haftungsgrundlage soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen.
 

 
8.       Klassifizierung der Abfälle
 
Es gelten die Abfallklassifizierungen einsehbar auf der Website von Recyclinghuber.
 
Die Zulässige Entsorgung entsprechender Abfälle ergibt sich aus dem Entsorgungskonzept für «Kleintransporte» und «Grosstransporte» sowie der «Preisliste».

Vermischungen oder Vermengungen von Altmetallsorten mit anderen Abfällen oder Altmetallen führt zu einer minderwertigeren Qualität oder nach Wahl von Recyclinghuber zu einem quantitativem Abzug der erfassten Menge.
 
Sonderabfälle müssen gemäss den gesetzlichen Vorschriften separat entsorgt werden und dürfen auf keinen Fall mit den normalen Abfällen vermischt werden.
 

 
9.       Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus diesem Vertrag ergeben, seien diese vertraglicher oder deliktischer Natur, befindet sich der Gerichtsstand am ordentlichen Sitz der Gesellschaft von Recyclinghuber und es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht, wobei das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wegbedungen wird.


 
10.   Schlussbestimmungen
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
Im Übrigen behält sich Recyclinghuber die jederzeitige Änderung der AGB und Lieferbedingungen vor.


Kontakt         Nach oben        AGB        Datenschutz
Betriebsstätte      
Mühlemattstrasse 16
4112 Bättwil
Matthias Huber, Geschäftsführer
+41 79 356 78 81
matthias@recyclinghuber.ch

Impressum
Palettenhuber GmbH
Bättwilerstrasse 5
4108 Witterswil


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